Aus welchen Gründen Erstattungen der Beträge für das Landesweite Semesterticket erfolgen können, ist Sache der Studierendenschaft. In den Verhandlungen haben wir uns bemüht, alle bisherigen Fälle, die zu Erstattungen geführt haben, zu erhalten. Leider konnten wir dies für den Fall, dass Studierende eine Bahncard 100 besitzen, nicht mehr durchsetzen.
Für genauere Informationen, unter welchen Voraussetzungen du dich an deiner Universität oder Hochschule vom Semesterticket befreien lassen kannst, wende dich bitte an deinen AStA.