Auch mit dem landesweiten Semesterticket habt ihr Anspruch auf Entschädigung bei Zugverspätungen ab 60 Minuten (maßgeblich ist die Verspätung bei Ankunft am Zielort) oder bei Zugausfällen. Dies gilt auch bei Streiken und höherer Gewalt wie Unwetter.
Das landesweite Semesterticket gilt als erheblich ermäßigte Zeitfahrkarte. Dementsprechend könnt Ihr ab einer Verspätung von 60 Minuten am Zielort oder bei Zugausfällen euch einen pauschalen Betrag von 1,50 € erstatten lassen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Beträge unter 4 € nicht ausgezahlt werden – Ihr müsst also mindestens 3 Verspätungen im Laufe des Semesters sammeln. Ebenfalls ist zu beachten, dass maximal 25 % des Preises für das landesweite Semesterticket ausgezahlt werden. Bis zu 1 Jahr rückwirkend könnt ihr Ansprüche geltend machen.
Eine Erstattung auf Grund von Verspätungen oder Zugausfällen ist unabhängig von den Gründen – auch bei Streiks, Unwettern, verpassten Anschlusszügen und Zugausfällen könnt Ihr die Erstattung beantragen, sofern sich dadurch die Ankunft an eurem Zielort um 60 Minuten oder mehr erhöht.
Hier noch eine kleine Schritt für Schritt-Anleitung, damit Ihr eine Erstattung im Falle von Verspätungen erhaltet:
- Füllt für JEDE Fahrt mit Verspätung von 60 Minuten oder mehr ein Fahrgastrechte-Formular aus. Fahrgastrechte-Formulare findet Ihr in allen DB Reisezentren und DB Service-Points in den Bahnhöfen oder hier online.
- Sammelt alle ausgefüllten Formulare im Laufe des Semesters. Ist das Semester vorbei und habt Ihr mehr als 3 Verspätungen zusammen bekommen, könnt Ihr die Erstattung beantragen.
Dazu benöigt Ihr folgende Unterlagen:
– Alle gesammelten Fahrgastrechte-Formulare des Semesters (mindestens 3)
– Eine Kopie eures Semestertickets mit gültigem Aufdruck für das entsprechende Semester
– Ein Nachweis über die Kosten für das SemesterticketSchickt alle Unterlagen per Brief an die folgende Adresse oder gebt ihn an einem DB Reisezentrum oder DB Service-Point in eurem Bahnhof ab um euch die Versandkosten zu sparen:
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt/Main
Die Entschädigungsmöglichkeiten beziehen sich ausschließlich auf Fahrten innerhalb des Streckennetzes des Geltungsbereiches des landesweiten Semestertickets Niedersachsen/Bremen. Entschädigungen für Anschlusstickets, die auf Grund von Verspätungen mit dem landesweiten Semesterticket nicht genutzt werden können (z.B. Sparpreis im Fernverkehr), können nicht erstattet werden.